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   BGH, 29.01.2019 - EnVR 47/17   

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https://dejure.org/2019,7494
BGH, 29.01.2019 - EnVR 47/17 (https://dejure.org/2019,7494)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2019 - EnVR 47/17 (https://dejure.org/2019,7494)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - EnVR 47/17 (https://dejure.org/2019,7494)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Umstrukturierungsmaßnahme

  • IWW

    § 10 ARegV, § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV, § ... 23 Abs. 6, Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV, § 23 Abs. 1 ARegV, § 23 Abs. 1 Satz 2 ARegV, § 23 Abs. 1 Satz 1 ARegV, § 23 Abs. 6 ARegV, § 23 Abs. 6 Satz 1 ARegV, § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bis 8 ARegV, § 23 Abs. 6 Satz 1, § 90 Satz 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Umstrukturierungsmaßnahme - Vorliegen der Voraussetzungen für die Genehmigung einer Investition nach § 23 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV...

  • rewis.io

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Genehmigung einer Investitionsmaßnahme des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes durch die Bundesnetzagentur; Qualifizierung einer Maßnahme als Umstrukturierung - Umstrukturierungsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Genehmigung einer Investition nach § 23 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV; Qualifizierung einer Maßnahme als Umstrukturierungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2013 - EnVR 18/12

    Anreizregulierung im Bereich des Ausbaus eines Höchstspannungsnetzes:

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - EnVR 47/17
    Sie bildet lediglich eine Orientierungshilfe für die Auslegung der in § 23 Abs. 1 Satz 1 ARegV normierten Grundregel (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - EnVR 18/12, RdE 2014, 291 Rn. 16 f. - 50Hertz Transmission GmbH).

    In den bisher ergangenen Entscheidungen war lediglich von Bedeutung, ob es sich um bloße Ersatzmaßnahmen handelt (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - EnVR 18/12, RdE 2014, 291 Rn. 19 ff. - 50Hertz Transmission GmbH; Beschluss vom 12. April 2016 - EnVR 3/15, RdE 2016, 353 Rn. 10 - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH).

    Hierunter fallen zum Beispiel qualitative Verbesserungen der Netzbeschaffenheit (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - EnVR 18/12, RdE 2014, 291 Rn. 13 f. - 50Hertz Transmission GmbH).

    Dies schließt nicht aus, dass eine Maßnahme im Einzelfall beide Kriterien erfüllt, so dass (nur) derjenige Teil der Investitionen genehmigungsfähig ist, der einer Umstrukturierung dient, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats auch im Verhältnis zwischen Erweiterung oder Umstrukturierung und Ersatzbeschaffung der Fall sein kann (dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - EnVR 18/12, RdE 2014, 291 Rn. 32 - 50Hertz Transmission GmbH; Beschluss vom 12. April 2016 - EnVR 3/15, RdE 2016, 353 Rn. 30 - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH).

    Eine Ersatzbeschaffung kann nach dieser Rechtsprechung aber nicht schon deshalb als Umstrukturierung angesehen werden, weil sie aufgrund des eingetretenen technischen Fortschritts zwangsläufig mit einer Verbesserung einhergeht (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - EnVR 18/12, RdE 2014, 291 Rn. 41 - 50Hertz Transmission GmbH).

  • BGH, 12.04.2016 - EnVR 3/15

    Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH - Anreizregulierung: Genehmigung von

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - EnVR 47/17
    In den bisher ergangenen Entscheidungen war lediglich von Bedeutung, ob es sich um bloße Ersatzmaßnahmen handelt (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - EnVR 18/12, RdE 2014, 291 Rn. 19 ff. - 50Hertz Transmission GmbH; Beschluss vom 12. April 2016 - EnVR 3/15, RdE 2016, 353 Rn. 10 - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH).

    Dies schließt nicht aus, dass eine Maßnahme im Einzelfall beide Kriterien erfüllt, so dass (nur) derjenige Teil der Investitionen genehmigungsfähig ist, der einer Umstrukturierung dient, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats auch im Verhältnis zwischen Erweiterung oder Umstrukturierung und Ersatzbeschaffung der Fall sein kann (dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - EnVR 18/12, RdE 2014, 291 Rn. 32 - 50Hertz Transmission GmbH; Beschluss vom 12. April 2016 - EnVR 3/15, RdE 2016, 353 Rn. 30 - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - 3 Kart 164/15

    Rechtliche Einordnung des Neubaus eines Schalthauses und der Neuerrichtung der

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - EnVR 47/17
    Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung (OLG Düsseldorf RdE 2017, 377) im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2017 - VI-3 Kart 164/15 [V] -.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - 3 Kart 221/20

    Beschwerde gegen die Versagung einer beantragten Genehmigung für eine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören zu den für den Netzbetrieb erheblichen technischen Parametern etwa die Qualität, die Verfügbarkeit oder sonstige Aspekte der Versorgungssicherheit (vgl. BGH, Beschluss v. 29.01.2019, EnVR 47/17, Rn. 27, juris).

    Als Erweiterungsmaßnahme i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 ARegV ist eine Maßnahme nur dann anzusehen, wenn sie zu einer nicht nur unbedeutenden Vergrößerung des Netzes führt (vgl. BGH, Beschluss v. 17.12.2013, EnVR 18/12, Rn. 32; Beschluss v. 12.07.2016, EnVR 10/15, Rn. 15; Beschluss v. 29.01.2019, EnVR 47/17, Rn. 26, juris).

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 6/18

    Anreizregulierung: Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen für

    Soweit dort auf einzelne Punkte aus der Aufzählung in § 23 Abs. 1 Satz 2 ARegV Bezug genommen wird, bildet dies nicht lediglich eine Orientierungshilfe, sondern eine abschließende Festlegung der genehmigungsfähigen Tatbestände (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2019 - EnVR 47/17 Rn. 15 - Umstrukturierungsmaßnahme).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 105/21

    1. Präventive Maßnahmen des Objektschutzes und der Anlagensicherheit, die darauf

    Unter den Begriff der Umstrukturierungsinvestition fallen demgegenüber Maßnahmen, mit denen technische Parameter geändert werden, die für den Netzbetrieb erheblich sind, wozu etwa qualitative Verbesserungen der Netzbeschaffenheit zählen (BGH, a.a.O., Rn. 13 f. - 50Hertz Transmission GmbH; BGH, Beschl. v. 29.01.2019 - EnVR 47/17, Juris Rn. 26 - Umstrukturierungsmaßnahme).
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